Was ist der Unterschied zwischen Schloss und Burg?
Der Unterschied zwischen einem Schloss und einer Burg liegt hauptsächlich in ihrer Funktion und Architektur.
Während eine Burg eher als Wehr- oder Verteidigungsanlage erbaut wurde, die den Bewohnern Schutz und Zuflucht bieten sollte, sind Schlösser hingegen als repräsentative Wohnsitz für Adelige erbaut worden, die Wohlstand und Macht demonstrieren sollten.

- Funktion: Schlösser wurden meist als repräsentative Wohnsitze für Adelige, Könige oder Fürsten erbaut. Sie sollten Wohlstand und Macht demonstrieren und wurden oft für administrative Zwecke genutzt.
- Architektur: Schlösser sind oft prachtvoll und dekorativ gestaltet, mit großen Fenstern, kunstvollen Verzierungen, weitläufigen Gärten und Parks. Die Architektur betont Komfort und Repräsentation mehr als Verteidigung.
- Die Bezeichnung “Schloss” ist unabhängig von der Größe oder der künstlerischen Gestaltung seiner Fassade.
- Stattliche Schlösser entstanden oft aus mittelalterlichen Burganlagen, und einige wurden auf früheren Klöstern erbaut.

- Funktion: Burgen wurden im Mittelalter hauptsächlich als Wehr- und Verteidigungsanlagen erbaut. Sie dienten dazu, das umliegende Land und die Bewohner zu schützen und boten Zuflucht während Kriegen und Angriffen.
- Architektur: Burgen haben in der Regel dicke Mauern, Wehrtürme, Zinnen, Burggräben und manchmal eine Zugbrücke. Die Architektur betont Komfort und Repräsentation mehr als Verteidigung.
Eine allgemeinverbindliche Definition der verschiedenen Begriffe gibt es nicht, daher folgen wir hier der Klassifizierung aus Wikipedia:
Schlossgattungen
- Ein Residenzschloss ist das Schloss eines Landesherrn, das neben seiner Hauptwohnung oft auch die Hofämter beherbergt und damit auch als Regierungssitz dient.
- Als Sommerresidenz und Winterresidenz werden Residenzen bezeichnet, die der Fürst samt seinem Hofstaat je nach Jahreszeit bewohnte. Sommersitze des niederen Adels werden hingegen als Sommer- oder Landschloss bezeichnet. Geistliche Fürsten besaßen Bischofsresidenzen.
- Ein Jagdschloss diente ausschließlich der Jagd, die meist ein Privileg des Adels war, kann also ein landesherrlicher Jagdsitz ebenso gewesen sein wie das aufwändig gestaltete Jagdhaus eines Rittergutes.
- Als Lustschloss wird ein Gebäude bezeichnet, das in seinen Dimensionen bescheidener und architektonisch oft verspielter ist als die eigentlichen Regierungssitze. Es diente vorwiegend der Unterhaltung und dem Vergnügen von Adeligen und ihrem kurzweiligen Rückzug von den Staatsgeschäften. Die meisten Lustschlösser hatten auch einen Garten oder Park.
- Das Amtsschloss, das als Sitz von Verwaltungsbeamten und Gerichten diente. Ein Amtmann war dort als Vertreter des Landesherrn eingesetzt.
Schlosstypen
- Als Stadtschloss wird in der Regel das städtische Residenzschloss eines Landesherrn bezeichnet. Es diente oft nur gesellschaftlichen Belangen. Es hatte einen Garten oder Park, aber keinen landwirtschaftlichen Grundbesitz.
- Mit Landschloss ist allgemein ein Herrenhaus gemeint, also der Sitz einer Grundherrschaft bzw. eines Landguts oder Ritterguts, das meist mit umfangreicher wirtschaftlicher Infrastruktur ausgestattet war. Solche Adelssitze konnten isoliert auf dem Land, in Dörfern oder auch in Kleinstädten liegen.
- Ein Wasserschloss ist eine Anlage umgeben von einem Fluss oder See.
- Als Palast wird im Deutschen ein besonders repräsentativ ausgestatteter, in der Regel landesfürstlicher Wohn- und Regierungssitz in einer Stadt verstanden, der Begriff ist daher weitgehend identisch mit Residenzschloss (beispielsweise Buckingham Palace).
- Das Palais oder Stadtpalais war hingegen ein städtischer Wohnsitz einer Familie des Landadels oder Stiftsadels.
Burgtypen
- Topographische Unterscheidung
- Höhenburg: Eine auf einer natürlichen Anhöhe errichtete Burg.
- vier steile Seiten: Gipfelburg, die auf dem Gipfel eines rundum steilen Berges liegt.
- drei steile Seiten: Spornburg, die an drei Seiten von steil abfallendem Gelände begrenzt ist, mit dem Berghang und dem meist höherliegenden Gipfel aber durch einen Kamm verbunden ist.
- zwei steile Seiten: Kammburg, die auf einem Bergkamm oder -rücken errichtet wurde.
- eine steile Seite: Hangburg, die am Hang eines Berges errichtet wurde und so von einem ansteigenden Gelände überhöht wird.
- Felsenburg: Burg in unterschiedlichen Lagen, bei denen Felsformationen nicht nur Untergrund, sondern Teil der Befestigungsarchitektur sind.
- Niederungsburg wird eine Burg genannt, die im Flachland oder einer Talsohle liegt (daher oft auch als Flachlandburg oder Tieflandburg bezeichnet)
- Wasserburg: Oberbegriff für alle Burgtypen, die Wasser als Annäherungshindernis nutzten.
- Flussburg: An einem Flussufer errichtete Burg, in der Regel zusätzlich von Wassergräben umgeben, die vom Flusswasser gespeist werden.
- Uferburg: Burg an einem Meeres- oder Seeufer.
- Inselburg: Burg auf einer natürlichen, seltener auch künstlichen Insel in einem Fluss oder See.
- Sumpfburg: Burg in einer Sumpf- oder Moorlandschaft. Sie nutzte die natürliche Unzugänglichkeit des Geländes als Verteidigungsvorteil.
- Talburg: Burg in einer Talsohle.
- Eine Sonderform sind sogenannte Talsperren, bei denen Wehranlagen im Tal durch Mauern mit Hang- oder Gipfelburgen verbunden sind, so dass dieser Burgtyp eine Kombination aus Höhenburg und Niederungsburg darstellt.
- Brückenburg: Eine Burganlage zur Überwachung und Sicherung eines Flussübergangs.
- Hafenburg: Eine Burg, die zum Schutz eines Hafens angelegt ist.
- Höhenburg: Eine auf einer natürlichen Anhöhe errichtete Burg.
- Unterscheidung nach Besitzer und Funktion
- Flieh-, Bauern-, Flucht- oder Volksburg: Eine meist von Wällen umgebene Verteidigungsanlage, die nicht dauerhaft bewohnt wurde, sondern einer lokal ansässigen Bevölkerung als zeitweiliger Rückzugsort bei Kriegsgefahr diente.
- Reichsburg: Burg des deutschen Königs/Kaisers; Vorläufer waren die Königspfalzen
- Landesburg: Burg eines Landesfürsten zur Sicherung seiner Hoheitsrechte
- Hofburg: große Burg um „Hof zu halten“, meist für ältere Residenzschlösser verwendet
- Domburg (Bischofsresidenz)
- Zollburg: an der Landesgrenze auch Pforten- bzw. Portenburg genannt
- Trutzburg: Belagerungs- oder Gegenburg
- Zwingburg: Sicherung herrschaftlichen Territoriums in unsicheren Gegenden
- Ganerbenburg: Mehrfamilienburg
- Gadenburg: geschützte Vorratsgebäude für die Bauern eines Dorfes
- Kirchenburg: Gaden- und Fluchtburg in oder um eine Kirche
